Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft wird nach einem zweiflügeligen Eingangstor in der straßenseitigen Einfriedung aus Metallgitterelementen betreten. Der Zugang in das unterkellerte eingeschoßige Wohngebäude, gewidmet als Sommerhaus ohne Nutzungseinschränkung (mit Vorraum, WC, Wohnraum, Duschbad, Schlafnische im Erdgeschoss und 3 Räumen im Keller) erfolgt nach einem unbefestigten Gartenbereich an der nördlichen Rückseite des freistehenden Gebäudes, das in etwa Parzellenmitte situiert ist. Der Eingangsbereich liegt aufgrund der Geländetopografie um 5 Stufen erhöht, die südseitige Terrasse mit Terrasseneingang liegt um eine Stufe erhöht zum anschließenden Gelände. An der Südseite des Gebäudes ist weiters von der seitlich mit Glasfeldern geschlossenen und überdachten Terasse der Keller zugänglich. In der Nähe der nordwestlichen Grundstücksgrenze und nördlich des Hauptgebäudes besteht ein eingeschoßiges, nicht unterkellertes Nebengebäude in Massivbauweise als Gerätehaus (Schuppen).
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